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Die CT Bitburg Tusseng & König GbR ist für Sie da, wenn Sie schnelle Hilfe bei einer Fahrzeugpanne oder einen zuverlässigen Abschleppdienst in Saarburg und Umgebung benötigen. Wir sind ein mittelständisches Unternehmen mit zwei Standorten in Trier und Bitburg. So sind wir in der gesamten Region schnell vor Ort und können Ihnen im Falle eines Unfalls oder bei einer Autopanne schnell und zuverlässig Hilfe leisten.
Als Pannenservice und Notfall-Abschleppdienst für Saarburg und den gesamten Großraum stehen wir Ihnen rund um die Uhr zur Seite. Sie erreichen uns an 365 Tagen im Jahr, auch nachts, über unsere jeweilige Notrufnummer. Fahrzeughalter, die neben der normalen Haftpflichtversicherung einen Schutzbrief haben, können im Pannenfall auch direkt die Notrufnummer ihres Versicherers wählen. Dieser informiert dann einen regionalen Abschleppdienst, der schnell kommen und helfen kann.
Dabei sind wir als Abschleppdienst nicht nur im Notfall rasch in Saarburg und der Gegend vor Ort, sondern führen mit unserem großen Lkw auch Fahrzeugtransporte in ganz Deutschland durch. Wir verladen und transportieren Pkw und Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,1 Tonnen. Dafür nutzen wir unserem speziellen Abschleppwagen, der mit Verschiebeplateau, Ladekran und Seilwinde ausgestattet ist. So können wir Neu- und Gebrauchtwagen sowie Unfallwagen, selbst Fahrzeuge, die weder fahr- noch rollfähig sind, sicher aufladen und von A nach B bringen – auch in schwierigen Situationen oder bei beengten Platzverhältnissen.
Benötigen sie einen erfahrenen Abschleppdienst in Saarburg oder einer der umliegenden Gemeinden, kann Ihnen die CT Bitburg Tusseng & König GbR besonders rasch zu Hilfe kommen. Haben Sie einen Schutzbrief, übernimmt Ihr Versicherer die gesamten Kosten für die Pannenhilfe bzw. das Bergen und Abschleppen Ihres Wagens zur nächstgelegenen Fachwerkstatt. Bei einem Unfall trägt der Verursacher die Abschleppkosten, dessen Kfz-Haftpflichtversicherung legt sie vor und versucht sie später zurückzufordern. Wenn keine Kaskoversicherung besteht, muss der Unfallverursacher unterm Strich die Abschleppkosten selbst tragen. Übrigens können Sie – unabhängig von der Unfallaufnahme durch Ordnungsbehörden bzw. Polizei – selbst Ihren Wunsch-Abschleppdienst mit der Bergung Ihres Fahrzeugs beauftragen.
Wenn Sie sich von einem Bekannten mit dessen privatem Kfz abschleppen lassen, können Sie dafür ebenfalls Geld von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung bzw. dem Schutzbrief bekommen. Das gilt allerdings nur bei einer Panne oder einem leichten, nicht selbst verschuldeten Unfall. Üblicherweise können Sie in solchen Fällen allerdings nur die Hälfte der Kosten geltend machen, die ein professioneller Abschleppdienst für den Transport des Fahrzeugs in die nächste Werkstatt berechnet hätte.